Bundesdatenschutz-Gesetz BSDG
Auswirkungen
1. Unbefugten den Zutritt zur Datenverarbeitung verwehren
2. Unbefugte Nutzung verhindern
Eventuell
Datenschutz-Beauftragten bestimmen - Voraussetzungen prüfen
Kurz
Ein zusammenwirkendes, technisches und organisatorisches Schutzsystem muss entwickelt werden