Zugang der Kündigung
Gültigkeit
Unter Anwesenden ist eine Kündigung durch Übergabe des Kündigungsschreibens zugegangen
Für eine Kündigung ist nach § 623 BGB die Schriftform vorgeschrieben
Unter Abwesenden ist die Kündigung dann zugegangen, wenn der Brief in den Machtbereich =Briefkasten des Empfängers gelangt ist
Ist der AN urlaubsbedingt abwesend, kann er nach § 5 KSchG evtl. verlangen, dass die Frist für die Kündigungsschutz-Klage erst ab Kenntnisnahme läuft