Lahmgelegte Arbeitnehmer
Arbeitslosengeld?
Nein, denn dies widerspricht dem Grundgedanken der Arbeitsförderung und auch der Tarifautonomie
Im § 1 SGB III ist der Grundgedanke der Arbeitsförderung formuliert
Diesen dort formulierten Zielen würde die Zahlung von Arbeitslosengeld widersprechen, weil durch die Arbeitsförderung der Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstütz werden soll
Und auch die Tarifautonomie spricht dagegen, weil der Staat sich nach diesem Prinzip aus der Willensbildung der Tarifvertragsparteien heraus-halten soll