Kündigung
Mitwirken des Betriebsrates BR
Vor jeder Kündigung muss der BR gehört werden, dies gilt sowohl für eine ordentliche, wie für eine außerordentliche Kündigung
Wenn diese Anhörung nicht erfolgt, so ist die Kündigung wegen Formmangels unwirksam § 102 BetrVG
Der BR kann einer ordentlichen Kündigung formal widersprechen, dies führt zu einem Weiterbeschäftigungsanpruch des AN unter den Bedingungen des § 102 BetrVG
Gegen eine außerordentliche Kündigung kann der BR lediglich Bedenken anmelden, ohne dass dies eine unmittelbare Rechtsfolge hätte