Haftung des Arbeitnehmers
Spezielle Grundsätze des BAG
1. Stufe
Leichte Fahrlässigkeit: Keine Haftung
2. Stufe
Normale Fahrlässigkeit: Teilung der Haftung zwischen AG und AN nach den Umständen des Einzelfalls
3. Stufe
Grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz: Volle Haftung des Arbeitnehmers