Zeugnis
Rechte des Arbeitnehmers
Er kann nach § 630 BGB ein Zeugnis verlangen, das auf seinen Wunsch auch auf seine Führung und Leistung eingehen muss - qualifiziertes Zeugnis
Nach einem BGH-Grundsatzurteil muss die Zeugnisformulierung wohlwollend sein und darf das Fortkommen des Arbeitnehmers nicht behindern
Das Zeugnis sollte zeitnah zum Ausscheidedatum datiert sein
Es sollte sauber sein - keine Fettflecken - es darf jedoch gefaltet werden