In einer Abmahnung wird
1. ein Fehlverhalten - präzise- benannt
2. missbilligt
3. auf die Gefährdung des Arbeitsverhältnisses im Wiederholungsfalle hingewiesen
Die Schriftform ist nicht unbedingt erforderlich, aber aus Beweisgründen ratsam
Die Aufbewahrungsfrist in der Personalakte ist einzelfallabhängig, eine Löschung kann evtl. nach 2 Jahren vom AN verlangt werden