Krankheit im Arbeitsverhältnis
Regelungen
Rechtsgrundlage: Entgeldfortzahlungsgesetz EFZG
Nach dem Entgeltfortzahlungs-Gesetz bekommt der Arbeitnehmer 100% seines Gehaltes sechs Wochen lang vom Arbeitgeber fortgezahlt, wenn
1. die Krankheit unverschuldet war und
2. der Arbeitnehmer spätestens am vierten Tag ein ärztliches Attest vorlegt
Der Arbeitgeber kann verlangen, dass das Attest schon am ersten Tag vorgelegt wird