Tarifvertrag
Formelle Voraussetzungen
Gem. § 1 (2) TVG bedarf ein Tarifvertrag zum einen der Schriftform
Zum Zweiten muss die so genannte Tarifzuständigkeit der Parteien gegeben sein
Dies bedeutet, dass eine Tarifvertragspartei - Gewerkschaft oder Arbeitgeberverband - nur solche Arbeitsverhältnisse regeln darf, die in ihren räumlichen oder sachlichen Aufgabenbereich fallen
Im einzelnen ergeben sich die Zuständigkeiten aus den Satzungen der jeweiligen Berufsverbände