Bundesdatenschutz-Gesetz BSDG
Grundprinzipien
Es ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist - Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Im Einzelnen
1. Nur das erforderliche Minimum an Daten darf verlangt werden
2. Daten nur für den vorgesehenen Zweck verwenden
3. Auf die Rechte des Einzelnen Rücksicht nehmen