Das Kündigungsschutz-Gesetz gilt, wenn
1. das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht § 1 KSchG und
2. im Betrieb mehr als 10 AN beschäftigt sind § 23 KSchG
Die Erhöhung des Schwellenwertes von 5 auf 10 Arbeitnehmer gilt nur für Neueinstellungen
Wer vor dem 01.01.04 Kündigungsschutz auf Grund des alten Schwellenwertes von 5 hatte, behält diesen
Dies gilt jedoch nur, wenn es auch mehr als 5 AN der alten Belegschaft sind