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Rechtsbewusstes Handeln Learncard 430705620


Question

Beschreiben Sie das Günstigkeitsprinzip!

Answer

Günstigkeitsprinzip


Begriffserklärung


Gemäß § 4 (3) TVG darf vom Tarifvertrag nur zu Gunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden - so genanntes Günstigkeitsprinzip


Dabei sind die zu treffenden Regelungen nach Sachgruppen geordnet, wie z.B. Urlaub, Gehalt usw. und eine Verrechnung zwischen den Sachgruppen nicht möglich


Vom Tarifvertrag darf also immer nur für jede Sachgruppe gesondert zu Gunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden

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