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§2 Begriffe
In Versammlungsstätten mit einem Bühnenhaus ist
das Zuschauerhaus.........
das Bühnenhaus..........
Zuschauerhaus: der Gebäudeteil, der die Versammlungsräume und die mit ihnen in Zusammenhang stehenden Räume umfasst.
Bühnenhaus: der Gebäudeteil, der die Bühnen und die mit ihnen in baulichen Zusammenhang stehenden Räume umfasst.