Liegen Voraussetzungen für eine mangelhafte Lieferung vor, so kann der Käufer gegenüber dem Verkäufer verschiedene Rechte geltend machen.
Diese Ansprüche folgen einem Stufenprinzip.
Wenn der Verkäufer zweimal vergeblich eine Nachbesserung (1. Stufe) versucht hat und diese fehlgeschlagen sind, gilt die Leistung als nicht erbracht. Welche Rechte hat dann der Käufer?
Nennen Sie die vier Rechte die der Käufer dann gegebenenfalls geltend machen kann.