Sichtbare Transportschäden sind Schäden, die während des Transportes aufgetreten sind und die sofort bei der Entgegennahme durch den Empfänger in angemessener Form dokumentiert werden müssen. Der Frachtführer kann sich auch nicht darauf berufen, dass die Schäden schon bestanden haben, als er den Frachtbrief und das Gut vom Absender/Versender übernommen hat. Durch seine Unterschrift auf dem Frachtbrief bei Übernahme des Gutes zum Transport hat er durch seine Unterschrift bestätigt, dass die Ware vollzählig und in einwandfreiem Zustand übernommen wurde.
Ausnahmen sind möglich, wenn die Verladung unter Ausschluss des Frachtführers erfolgte, z. B. bei Zollverschluss o. ä. Diese Frage genau zu klären, ist nicht Bestandteil dieses Prüfungstrainers.