Begriff
Die Arbeitsförderung - geregelt im Sozialgesetzbuch III - kümmert sich um den Ausgleich am Arbeitsmarkt. Es soll ein hoher Beschäftigungsgrad erreicht werden
Maßnahmen
1. Trainingsmaßnahmen für Arbeitslose
2. Einstellungszuschüsse bei Neugründungen
3. Sonderprogramme bei Langzeitarbeitslosigkeit
4. Überbrückungsgeld bei Existenzgründungen