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Wie nennt man im Zusammenhang mit der Ortsbestimmung der sonstigen Leistung einen Umsatz, den ein Unternehmer gegenüber einer Privatperson ausführt?
Nennen Sie die genaue Rechtsgrundlage.
In diesem Fall handelt es sich um einen sog. B2C-Umsatz.
Der Ort dieser Leistung wird grundsätzlich dort ausgeführt, wo der Leistungsgeber sein Unternehmen betreibt.
§ 3a Abs. 1 UStG