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Unterliegen Personen die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben dem Einkommensteuergesetz?
Ja diese Personen sind beschränkt Einkommensteuerpflichtig, sofern diese Personen inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG haben.Daher wäre z.B. eine Person mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie ein im Inland gelegenes Grundstück vermietet.§ 1 Abs. 4 EStGi.V.m.§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG