Staatszielbestimmungen sind Verfassungsnormen, die der Staatstätigkeit die fortdauernde Erfüllung bestimmter Aufgaben vorschreiben. Staatszielbestimmungen sind zwar für die staatlichen Organe, insbesondere für den Gesetzgeber, verbindlich, jedoch nur, was das Ziel selbst angeht. Die Art und Weise der Zielerreichung ist dagegen nicht festgelegt. Beispiel für eine Staatszielbestimmung ist neben dem Sozialstaatsprinzip z.B. der Art. 20a GG (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie Tierschutz).