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Strukturprinzipien der Verfassung Learncard 2602675


Question

8. Art. 54 II GG wird dahingehend geändert, dass der Bundespräsident nun auf Lebenszeit gewählt wird. Wäre dies zulässig?

Answer

Nein. Dies würde gegen das Republikprinzip des Art. 20 I GG verstoßen. Es verlangt insbesondere auch, dass das Staatsoberhaupt für eine begrenzte Zeit gewählt wird. Das Republikprinzip zählt zu den gemäß Art. 79 III GG unabänderlichen Prinzipien, so dass eine solche Änderung unzulässig wäre (Stichwort: „verfassungswidriges Verfassungsrecht“).

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