Ob Volksbefragungen zulässig sind, ist umstritten. In der Literatur wird teilweise darauf hingewiesen, dass es bei Volksbefragungen nicht um die Teilhabe und Ausübung von Staatsgewalt gehe, Art. 20 II GG daher gar nicht berührt sei. Daher lasse das Grundgesetz Volksbefragungen grds. zu. Die Gegenansicht hält Volksbefragungen für unzulässig, da dadurch auf die Staatsorgane faktisch ein sehr starker politischer Druck ausgeübt werde. Dies führe dazu, dass auch bei einer bloßen Volksbefragung faktisch das Volk die Sachentscheidungen treffe und damit letztlich Staatsgewalt ausübe. Ohne besondere Regelungen auf der Verfassungsebene sei eine solche Ausübung allerdings unzulässig (siehe vorherige Frage). Angesichts dieser Überlegung ist auch eine Volksbefragung ohne eine entsprechende Verfassungsänderung nicht zulässig.