Die Personalwirtschaft wird als interdisziplinäre Wissenschaft bezeichnet, da sie bei der Erörterung personaler Problemstellungen auf andere Wissenschaften als Erklärungshilfe zurückgreift. Hierbei werden Erkenntnisse der VWL, der Arbeitswissenschaften, der Ingenieurswissenschaften, der Arbeitspsychologie, der Arbeitshygiene, der Erziehungswissenschaften, der Rechtswissenschaften, der Sozialethik, der Betriebssoziologie, der Betriebspsychologie sowie der BWL angewandt. Wissenschaftstheoretisch muss berücksichtigt werden, dass die übernommenen Erkenntnisse anderer Wissenschaften für andere Zwecke, in anderen Zusammenhängen und in anderen wissenschaftlichen Traditionen erarbeitet wurden. Unreflektierte Übernahme »fremder« Erkenntnisse führt zu fehlerhaften wissenschaftlichen Resultaten.