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Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Jugendbehörden Learncard 2922578548


Question

Was sind Jugendbehörden, und nach welchen Vorschriften sind sie sachlich zuständig?

Answer

a) Jugendbehörden sind rechtlich unselbstständig und sind die öffentlichen Stellen, die die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII wahrnehmen:

1. die Jugendämter nach § 69 Abs. 3;

2. die Landesjugendämter nach § 69 Abs. 3.

3. Außerdem gibt es die Obersten Landesjugendbehörden nach § 82 Abs. 1 sowie

4. die fachlich zuständige Oberste Bundesbehörde nach § 83 Abs. 1.

b) Die Jugendbehörden sind sachlich zuständig wie folgt:

1. die Jugendämter gemäß § 85 Abs. 1 i. V. m. § 69 Abs. 1 und 3,

2. die Landesjugendämter gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1 bis 10 i. V. m. § 69 Abs. 1 und 3;

3. die Obersten Landesjugendbehörden gemäß § 82 Abs. 1,

4. die fachlich zuständige Oberste Bundesbehörde gemäß § 83 Abs. 1.

>> GK-KJH-R 12.1, 12.2

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