Um zu festzustellen, ob eine erbrachte Tätigkeit der unternehmerischen Sphäre zuzuordnen ist, muss geprüft werden, ob es sich um ein Grund-, Neben- oder Hilfsgeschäft handelt.
Zu den Grundgeschäften gehört der eigentliche Gegenstand des Unternehmens.
Zu den Nebengeschäften gehört jede Tätigkeit, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit steht und bei der der Unternehmer seine Kenntnisse ausnutzt.
Zu den Hilfsgeschäften gehört jede Tätigkeit, die die Haupttätigkeit mit sich bringt.