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Muss bei der Unternehmergesellschaft das im Handelsregister eingetragene Stammkapital unangetastet bleiben, oder kann die Gesellschaft mit diesem Geld arbeiten?
Das Stammkapital stellt keine Summe dar, die wie auf einem gesperrten Sparbuch stehen bleiben muss. Es muss nicht als Kapitalpuffer in der Gesellschaft verbleiben: es kann investiert und ausgegeben werden. Lediglich die Auszahlung an die Gesellschafter ist grundsätzlich verboten – erfolgt eine Auszahlung dennoch, tritt die persönliche Haftung der Gesellschafter ein.