Das Stammkapital ist das Kapital, das bei Gründung der Gesellschaft aufgebracht werden muss bzw. – wenn der Betrag nicht voll aufgebracht wird – für den die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften.
Das Stammkapital soll dem Gläubigerschutz dienen. Ein Geschäftspartner kann sich über die ursprüngliche Kapitalausstattung der GmbH im Handelsregister informieren.