Betriebsbeauftragter für Umweltschutz, Rechte und Pflichten
Betriebsbeauftragte dürfen regelmäßig kontrollieren und Werte messen, sie dürfen ihre Belange direkt der Geschäftsleitung vortragen und zu Investitionsentscheidungen Stellung nehmen
Sie müssen überwachen, ob Vorschriften, Bedingungen und Auflagen eingehalten werden
Sie müssen eingreifen, wenn Gefahr droht und Mängel beseitigen, sowie Fehlern vorbeugen
Sie müssen die Geschäftsleitung informieren, indem sie einen Jahresbericht erstellen