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Was sind die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung von Ehepartnern?
Beide Ehepartner müssen unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Abs. 1 oder § 1 Abs. 2 oder § 1 Abs. 1a EStG sein.Sie dürfen nicht dauernd getrennt lebend sein (nicht getrennt von Tisch und Bett).Die zuvor genannten Voraussetzungen müssen entweder zu Beginn des Veranlagungszeitraumes vorgelegen haben, oder sind im Laufe des Veranlagungszeitraumes eingetreten. Dies bedeutet, dass die Ehe mindestens einen Tag in diesem Jahr bestanden haben muss.§ 26 Abs. 1 Satz 1 EStG