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Veranlagung und Tarif Learncard 756736592


Question

Wie wird eine verwitwete Person veranlagt, wenn der Ehepartner im Jahr zuvor gestorben ist und welcher Tarif gilt dann?

Answer

Eine verwitwete Person wird im Jahr nach dem Tod einzeln veranlagt, da zu Beginn des Jahres die Voraussetzungen gem. § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht mehr vorliegen.

Allerdings gilt gem. § 32a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 EStG der
Splittingtarif, sofern zum Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung noch vorlagen (Witwen-Splitting). Sollte das Ehepaar z.B. schon vor dem Tod das ganze Jahr in Trennung gelebt haben, so dass im Jahr des Todes eine Zusammenveranlagung gem. § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht möglich gewesen wäre, so kommt auch im Jahr nach dem Tod der Splittingtarif nicht in Frage.

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