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Verfahrensrecht-Lernkarten - Demolektion Learncard 3389065


Question

Welche Bedeutung hat § 172 AO außerhalb eines Antrags auf schlichte Änderung?

Answer

Zum einen ergänzt die schlichte Abhilfe das Einspruchsrecht: Gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a am Ende AO erledigt das FA einen Rechtsbehelf durch schlichten Änderungsbescheid, soweit es abhelfen will. Zum anderen erlaubt § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2c AO Änderungen im Zusammenhang v.a. mit einer Steuerhinterziehung gem. § 370 AO. Aus § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2d AO wird die Zweiteilung des Korrekturrechts mit Hinweis auf §§ 130, 131 AO deutlich. § 172 Abs. 1 Satz 2 AO erweitert die Regelung in Bezug auf Einspruchsentscheidungen. Änderungsanträge, die auf Musterverfahren gestützt werden, können nach § 172 Abs. 3 AO durch Allgemeinverfügung erledigt werden.

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