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Verfassungsrechtliche Grundlagen Learncard 5303125


Question

1. Welche Einwirkungen hat das Rechtsstaatsprinzip auf das Verwaltungsrecht?

Answer

Art. 20 Abs. 3 GG: Die Gesetzgebung ist an die verfassungs­mäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtspre­chung sind an Gesetz und Recht gebunden.

In dieser Vorschrift findet das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung als konkrete Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips seinen Niederschlag. Danach unterliegt die Verwaltung der Rechtsbindung. Willkürliches Handeln ist der Verwaltung unter­sagt. Sie darf die Voraussetzungen für ihr Handeln nicht selbst festlegen. Es greifen insofern verschiedene Strukturprinzipien in­einander. Gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG geht alle Staats­gewalt vom Volke aus (Demokratieprinzip). Damit muss Staatsge­walt auf einer ununterbrochenen Legitimationskette be­ruhen, de­ren Ursprung stets das (Wahl-)Volk ist. Unmittelbar demokratisch legitimiert ist lediglich das Parlament. Dessen Abge­ordnete sind für die Dauer einer Wahlperiode Vertreter des gesamten Volks. Hieraus lassen sich zwei wesentliche Kernelemente des Gesetz­mäßigkeitsprinzips herleiten, nämlich der

 

  • Vorrang des Gesetzes und der  
  • Vorbehalt des Gesetzes.
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