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Verfassungsrechtliche Grundlagen Learncard 5303126


Question

2. Was versteht man unter dem „Vorrang des Gesetzes“, was unter dem „Vorbehalt des Gesetzes“?

Answer
  • Vorrang des Gesetzes (auch Gesetzesvorrang): Der Vor­rang des Gesetzes verbietet der Verwaltung, gegen be­stehende Gesetze zu verstoßen. Die Verwaltung hat das Gesetz anzuwenden, darf folglich von diesem nicht abwei­chen (Anwendungsgebot, Abweichungsverbot). 
  • Vorbehalt des Gesetzes (auch Gesetzesvorbehalt): Der Vorbehalt des Gesetzes betrifft die Frage, ob für ein Ver­waltungshandeln eine Ermächtigungsgrundlage in einem förmlichen Gesetz erforderlich ist.

 

Problem: Welche Entscheidungen sind dem Parlament vorbehalten?

Aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip könnte ab­geleitet werden, dass es der Verwaltung verboten ist, ei­genständig irgendeinen Sachbereich zu ordnen. Hier­bei ist jedoch zwischen den Bereichen Eingriffs- und Leis­tungsverwaltung zu differenzieren. Für die Ein­griffsverwaltung ist der Gesetzesvorbehalt allgemein aner­kannt. Freiheitsverkürzende Maßnahmen sind durchweg auf eine gesetzliche Grundlage zu stützen.

Dies resultiert bereits aus dem durch die Verfassung gewährleisteten Schutz der Grundrechte, wonach Frei­heit und Eigentum der Bürger geschützt sind und allein durch Gesetz oder aufgrund ei­nes Gesetzes be­schränkt werden können (vgl. Maurer, Allgemeines Ver­waltungsrecht, § 6 Rz. 12). Dagegen ist die Anwend­barkeit des Gesetzesvorbehalts auf den Be­reich der Leistungsverwaltung (namentlich ist die Subventions­verwaltung zu nennen) umstritten. Zu den Einzelhei­ten siehe Frage Nr. 3.

 

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