Staat und Bürger stehen hierbei aufgrund besonderer Beziehungen in einem engeren Verhältnis zueinander. Zu nennen sind vor allem das Schulverhältnis, das Strafgefangenenverhältnis sowie das Beamten- und Wehrdienstverhältnis. Die Bürger sind durch diese Nähebeziehung gleichsam in den Bereich der Verwaltung integriert.