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Verfassungsrechtliche Grundlagen Learncard 5303130


Question

6. Wo und wie ist die Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung geregelt?

Answer

Zunächst enthält das GG in den Art. 83 ff. Regelungen über die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwal­tung. Gemäß Art. 83 führen die Bundesländer die Bundesge­setze als eigene Angelegenheit aus, soweit das GG nichts an­deres be­stimmt oder zulässt.

 

Grundsatz: Die Bundesländer vollziehen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit.

 

Der Bund greift insofern auf die Organisationsstruktur der Bun­desländer zurück und macht sich bereits bestehende Länder­behörden zunutze. Der Verfassungsgeber geht vor dem Hinter­grund des Art. 30 GG davon aus, dass die Bundesländer über solche Einrichtun­gen verfügen, durch die sie ihr Landesrecht vollziehen.

Neben der Ausführung durch die Länder als eigene Angele­genheit (Art. 83, 84 GG) sind weiter die Bundesauftragsverwal­tung (Art. 85 Abs. 1 GG) und die bundeseigene Verwaltung (Art. 86 GG) verfas­sungsrechtlich normiert. Zu den damit ver­bundenen Einzel­heiten vgl. die Ausführungen und Literaturhin­weise bei Thiele, Basiswis­sen Staatsrecht I, S. 86 ff.

 

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