Die Eheschließung hat nicht nur einschneidende persönliche, sondern auch vielfältige rechtliche Konsequenzen für die Eheleute, sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht. Die wichtigsten sind:
a) Leben in ehelicher Lebensgemeinschaft (§ 1353); gemeinsamer Ehename, wenn die Eheleute dies wünschen (§ 1355);
b) Regelung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit im gegenseitigen Einvernehmen (§ 1356); Unterhaltsverpflichtungen (§ 1360);
c) eheliches Güterrecht (§§ 1363 ff.); Erbrecht (§§ 1371, 1922 ff.);
d) öffentlich-rechtliche Vergünstigungen und Vorteile im Sozialrecht und im Steuerrecht.
>> GK-FamR 2.3, 2.3.1, 2.3.2 und 2.3.3