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Verwaltungsakt Learncard 426158239


Question

1. Wo ist der Verwaltungsakt definiert?


2. Definieren Sie die zentralen VA-Merkmale „Behörde, Regelung, Einzelfall, Außenwirkung“.

Wovon grenzen diese Merkmale ab?

Answer
  1. Die Legaldefinition des Verwaltungsakts findet sich in § 35 S. 1 VwVfG.

  2. Behörde:

§ 1 IV VwVfG. Grenzt ab vom Rechtsträger der Behörde, der juristischen Person des öff. Rechts. Ferner Abgrenzung zu den Organen der juristischen Personen des Privatrechts, wie z.B. dem Vorstand.

Regelung:

Rechtsverbindliche Anordnung, die auf die Setzung einer Rechtsfolge gerichtet ist, d.h. Auferlegung einer Pflicht, Verleihung eines Rechts oder verbindliche Feststellung der Rechtslage. Grenzt ab vom tatsächlichen Handeln/Realakt.

Einzelfall:

Ganz bestimmter Sachverhalt (= konkret) wird für eine ganz bestimmte Person (= individuell) geregelt. Grenzt ab vom Gesetz (= abstrakt-generell).

Außenwirkung:

Maßnahme ist final darauf gerichtet, Rechtswirkungen bei einer Person zu erzeugen die außerhalb des handelnden Verwaltungsträgers steht. Grenzt ab vom Rechtsreflex und dem Verwaltungsinternum.

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