Bereits unter dem Kapitel „Verfassungsrechtliche Grundlagen“ wurde die aus dem Bundesstaatsprinzip resultierende Verteilung der einzelnen Kompetenzen des Bundes auf der einen und der Länder auf der anderen Seite hinsichtlich des Gesetzesvollzugs kurz thematisiert (siehe dazu Frage Nr. 6 und den entsprechenden Verweis auf Thiele, Basiswissen Staatsrecht I). Die Grundaufteilung ist danach:
- unmittelbare Bundes- und Landesverwaltung
Grundsätzlich lassen sich in beiden Bereichen drei Stufen (vertikal) unterscheiden:
(1) Oberstufe
Hierunter fallen auf Bundesebene die Obersten Bundesbehörden und die Bundesoberbehörden sowie auf Landesebene die Obersten Landesbehörden und die Landesoberbehörden.
(2) Mittelstufe
Die entsprechenden staatlichen Einrichtungen werden unter den Begriffen Bundes- und Landesmittelbehörden zusammengefasst.
(3) Unterstufe
Dazu gehören die Bundesunterbehörden und die unteren Landesbehörden.