SUPPORT-HOTLINE: +49-611-447-544-22

Verwaltungsorganisation Learncard 5303148


Question

19. Welche Besonderheit ist bei der unmittelbaren Bundesverwaltung zu beachten?

Answer

Der Vollzug der Bundesgesetze durch bundeseigene Verwal­tungsträger kommt lediglich dann in Betracht, wenn der Bund selbst verfassungsrechtlich dazu ermächtigt ist (Verwaltungs­kompetenzen des Bundes gem. Art. 86 ff. GG). Hintergrund ist die grundsätzliche Kompetenzverteilung zugunsten der Länder als Ausdruck des sog. Subsidiaritätsprinzips: Es soll der Ho­heitsträger handeln, der mehr Bürgernähe aufweisen kann (sie­he hierzu Thiele, Basiswissen Staatsrecht I, S. 20).

This learn card is part of a learn card package and can be ordered in our shop together with the reward-winning Brainyoo app for iOS, Android and Blackberry.