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Verwaltungsorganisation Learncard 5303152


Question

23. Gibt es staatliche Verwaltungsbehörden auf der Gemeindeebene?

Answer

Nein. Eine Organleihe erfolgt ebenfalls nicht. Die Gemeinde als solche ist keine Staatsbehörde. Dennoch erledigt sie staatli­che Aufgaben - im Auftrag.

Kommunalisierung der unteren Staatsverwaltung

Der Staat bedient sich der Kommunalbehörde, um durch diese Gesetze vollziehen zu lassen (Fall der „mittelbaren Staats­verwaltung“).

Mitunter kann die Abgrenzung zwischen einer Organleihe und ei­ner auftragsweisen Erledigung schwierig sein, so z.B. bei der Ein­ordnung der Tätigkeit des Bürgermeisters/der Gemeinde als Orts­polizeibehörde. Sofern ein gesetzgeberischer Wille - expli­zit - kei­nen anderweitigen Ausdruck in einer Regelung gefun­den hat, ist wohl von einer Auftragsangelegenheit auszugehen. Die Erfül­lung im Auftrag stellt einen weniger einschneidenden Eingriff in die Or­ganisationsgewalt des Verwaltungsträgers Ge­meinde dar und ent­spricht der o.g. Grundordnung.

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