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Verwaltungsrecht in Ausbildung und Prüfung Learncard 5303123


Question

Hinweis

Answer

Die Studien- und Prüfungsordnungen der Bundesländer umrei­ßen stichwortartig den Examensstoff im öffentlichen Recht. Für das all­gemeine Verwaltungsrecht hat sich folgender Prüfungs­katalog etabliert:


  • verfassungsrechtliche Grundlagen
  • Rechtsquellen und Normen des Verwaltungsrechts
  • Handlungsformen der Verwaltung
  • Teile I bis IV des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)


Wie bereits der erste Punkt zeigt, stehen die Rechtsgebiete Staats- und Verwaltungsrecht dabei nicht losgelöst nebenein­ander. Die öffentliche Verwaltung ist fest in das verfassungs­rechtliche System der Bundesrepublik Deutschland eingebun­den. Der Blick für das Zusammenspiel zwischen Verfassungs- und Verwal­tungsrecht lässt sich vor allem durch die Verinnerli­chung dieser Grundprinzipien schärfen:

(1) Die öffentliche Verwaltung ist demokratisch legitimierte Staatsgewalt, Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz (GG).

(2) Sie ist an Gesetz und Recht gebunden, Art. 20 Abs. 3 GG.

(3) Sie unterliegt der richterlichen Kontrolle, Art. 19 Abs. 4 GG.

Diese Prinzipien im Hinterkopf behaltend soll sich das vorlie­gende Skript in seinem Aufbau am obigen Katalog orientieren. 

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