Die Studien- und Prüfungsordnungen der Bundesländer umreißen stichwortartig den Examensstoff im öffentlichen Recht. Für das allgemeine Verwaltungsrecht hat sich folgender Prüfungskatalog etabliert:
- verfassungsrechtliche Grundlagen
- Rechtsquellen und Normen des Verwaltungsrechts
- Handlungsformen der Verwaltung
- Teile I bis IV des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
Wie bereits der erste Punkt zeigt, stehen die Rechtsgebiete Staats- und Verwaltungsrecht dabei nicht losgelöst nebeneinander. Die öffentliche Verwaltung ist fest in das verfassungsrechtliche System der Bundesrepublik Deutschland eingebunden. Der Blick für das Zusammenspiel zwischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht lässt sich vor allem durch die Verinnerlichung dieser Grundprinzipien schärfen:
(1) Die öffentliche Verwaltung ist demokratisch legitimierte Staatsgewalt, Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz (GG).
(2) Sie ist an Gesetz und Recht gebunden, Art. 20 Abs. 3 GG.
(3) Sie unterliegt der richterlichen Kontrolle, Art. 19 Abs. 4 GG.
Diese Prinzipien im Hinterkopf behaltend soll sich das vorliegende Skript in seinem Aufbau am obigen Katalog orientieren.