Kreditsicherheiten
Grundbucheintragungen
Folgende Eintragungen entnehmen Sie einem Grundbuchauszug:
In Abteilung II:
Lfd. Nr. 1: Wegerecht für den jeweiligen Eigentümer des Flurstücks Norderstedt 2321, gemäß Bewilligung vom 12.01.2001 eingetragen am 16.04.2001
In Abteilung III:
Lfd. Nr. 1: Fünfzigtausend Euro Grundschuld mit achtzehn vom Hundert jährlich verzinslich für die Nordbank AG. Der jeweilige Eigentümer ist der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. Unter Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung vom 02.08.2000 eingetragen am 12.09.2000.
Welche der folgenden Aussagen über die Eintragung in Abteilung III ist richtig?