Kreditsicherheiten
Grundbucheintragung
In einem Grundbuch finden Sie nachstehende Eintragung in der 3. Abteilung:
Fünfzigtausend Euro Grundschuld, verzinslich mit 15 v. H. jährlich und jederzeit fällig für die Nordbank AG, Elmshorn. Sofort vollstreckbar gemäß § 800 ZPO gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer.
Welche rechtliche Wirkung hat diese Eintragung für die Eigentümer des Grundstücks?