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VII. Gesellschaft Learncard 440867669


Question

Ausbildungsvertrag

Abschlussprüfung

Die Auszubildende Marlies Werner, 21 Jahre alt, hat die Abschlussprüfung zur Bankkauffrau erstmals nicht bestanden. Enttäuscht wendet sie sich an die Jugend- und Auszubildendenvertretung und fragt nach den Möglichkeiten für eine Wiederholungsprüfung. Wie ist die Rechtslage?


 

Possible Answers

Gemäß Prüfungsordnung kann die Abschlussprüfung nur einmal wiederholt werden.


Das Berufsbildungsgesetz räumt Frau Werner das Recht ein, die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses zu verlangen und sich so auf die nächste Prüfungsteilnahme vorzubereiten.


Es kommt in diesem Fall auf die im Ausbildungsvertrag getroffene Vereinbarung zu einer möglichen Verlängerung an.


Frau Werner darf an insgesamt zwei Wiederholungsprüfungen teilnehmen, allerdings ohne einen Anspruch auf eine verlängerte Ausbildungszeit im Betrieb.


Frau Werner kann die Abschlussprüfung beliebig oft wiederholen, bereits bestandene Prüfungsfächer dürfen nicht nochmals wiederholt werden.


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