Arbeitsrecht
Mutterschutz im Ausbildungsverhältnis
Die 22-jährige Auszubildende der Nordbank AG Claudia Hahn hat vorschriftsmäßig rechtzeitig gemeldet, dass sie ein Kind erwartet. Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 13. Dezember 2015. Für den 24. und 25. November 2015 ist sie zum schriftlichen Teil der Abschlussprüfung gemeldet. Stellen Sie fest, welche Regelung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht!
Auszug aus dem Mutterschutzgesetz: § 3 (Beschäftigungsverbote für werdende Mütter)
(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.