Arbeitsrecht
Außerordentliche Kündigung
Der 20-jährige Alexander Maierhofer, Auszubildender im 2. Ausbildungsjahr, hat bereits mehrfach gegen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verstoßen. Aus diesem Grund hat er auch schon zwei Abmahnungen erhalten. Am 20. Juni 2015 erfährt sein Ausbildungsleiter von einem erneuten Verstoß. Daraufhin kündigt er Herrn Maierhofer am 29. Juni 2015. Vorher hatte er telefonisch ein Betriebsratsmitglied davon unterrichtet.
Stellen Sie fest, warum die Kündigung nicht rechtswirksam ist!