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VII. Gesellschaft Learncard 440867681


Question

Arbeitsrecht

Außerordentliche Kündigung

Der 20-jährige Alexander Maierhofer, Auszubildender im 2. Ausbildungsjahr, hat bereits mehrfach gegen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verstoßen. Aus diesem Grund hat er auch schon zwei Abmahnungen erhalten. Am 20. Juni 2015 erfährt sein Ausbildungsleiter von einem erneuten Verstoß. Daraufhin kündigt er Herrn Maierhofer am 29. Juni 2015. Vorher hatte er telefonisch ein Betriebsratsmitglied davon unterrichtet.

Stellen Sie fest, warum die Kündigung nicht rechtswirksam ist!

 

Possible Answers

Die Kündigung hätte innerhalb einer Woche ausgesprochen werden müssen.


Das Betriebsratsmitglied hätte schriftlich unterrichtet werden müssen.


Die Jugendvertretung hätte informiert werden müssen.


Einem Auszubildenden kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Dies trifft hier nicht zu.


Der gesamte Betriebsrat hätte von der Kündigung unterrichtet werden müssen.


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