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VII. Gesellschaft Learncard 440867682


Question

Arbeitsrecht

Kündigungsschutz

Herr Zimmer ist seit drei Jahren Kundenberater der Nordbank AG. Aufgrund seiner wiederholten Unpünktlichkeit wurden mit ihm bereits zwei Mitarbeitergespräche geführt, in denen man ihm u. a. einen späteren Beginn seiner täglichen Arbeitszeit anbot. Dieses Angebot lehnte er mit Verweis auf die Pflege seiner pflegebedürftigen Mutter ab. Nach zwei erfolglosen Abmahnungen kündigt ihm die Nordbank AG fristgerecht.

Welche der folgenden Aussagen sind gemäß Kündigungsschutzgesetz zutreffend?

Possible Answers

Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, da Herr Zimmer aufgrund der häuslichen Pflege seiner Mutter erweiterten Kündigungsschutz hat.


Die Kündigung erfolgte aus dringenden betrieblichen Erfordernissen und ist somit sozial gerechtfertigt.


Da es sich um eine Kündigung aus wichtigem Grund handelt, ist es nicht von Bedeutung, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist oder nicht.


Die Kündigung ist sozial gerechtfertigt, da sie im Verhalten von Herrn Zimmer begründet ist.


Die Kündigung ist sozial gerechtfertigt, da der Kündigungsgrund in der Person von Herrn Zimmer lag und ein personenbedingter Kündungsgrund nicht in das Kündigungsschutzgesetz fällt.


Die Nordbank AG hatte im Vorfeld ausreichende Schritte unternommen, die bevorstehende Kündigung abzuwenden. Daher ist die Kündigung sozial gerechtfertigt.


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