Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung ist nach weithin herrschender Meinung im Prinzip ein Vertrag im Sinne bürgerlichen Rechts, der zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber abgeschlossen wird, und aus dem unmittelbar Rechte und Pflichten für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und den Betriebsrat entstehen können.
Wenn nach Ablauf der Wahlperiode ein neuer Betriebsrat eingesetzt wird, gilt der Vertrag weiter, weil er nicht zwischen den Personen, sondern zwischen den Organen der Betriebsverfassung abgeschlossen wird, unabhängig davon, wie diese Gremien jeweils besetzt sind.
Sollte jedoch aus irgendwelchen Gründen kein Betriebsrat mehr bestehen, werden auch die Verträge hinfällig, weil es an einer Vertragspartei fehlt. Sollte später ein neuer Betriebsrat gewählt werden, muss er also alle Betriebsvereinbarungen neu abschließen.