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Vorläufiger Rechtsschutz Learncard 426158316


Question

Stellen Sie den Prüfungsablauf der Begründetheit eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nach § 80 V 1 1. Fall VwGO dar.

Answer

Begründetheit eines Antrags nach § 80 V 1 1. Fall VwGO

Obersatz: Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 V 1 1. Fall VwGO ist begründet, soweit nach einer vom Gericht selbständig durchzuführenden Interessenabwägung das Aussetzungs-/Suspensivinteresse des Antragstellers (Ast.) das Vollzugsinteresse der Antragsgegnerin (Ag.) überwiegt. In diesem Zusammenhang sind die Erfolgsaussichten im späteren Hauptsacheverfahren von maßgeblicher Bedeutung.

I. Ermächtigungsgrundlage für den Verwaltungsakt

II. Formelle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts

III. Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts

IV. Rechtsverletzung

Ist der Verwaltungsakt rechtswidrig und verletzt den Ast. in seinen Rechten, ist der Antrag gem. § 80 V 1 1. Fall VwGO begründet. Anderenfalls ist er unbegründet.

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