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Wie könnte ein die Prüfung einer Anfechtung einleitender Obersatz lauten?
Der Anspruch könnte gem. § 142 I BGB erloschen sein. Dazu müsste ein anfechtbares Rechtgeschäft angefochten worden sein. Oder: Die Willenserklärung könnte gem. § 142 I BGB als von Anfang an nichtig gelten. Dazu müsste ein anfechtbares Rechtgeschäft angefochten worden sein.