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Zulässigkeit Learncard 2078574324


Question

1. Definieren Sie die einzelnen Merkmale des § 40 I 1 VwGO.


2. Welche Abgrenzungstheorien gibt es im Rahmen des Prüfungspunktes „Öffentlich-rechtliche Streitigkeit“?

Answer

1. Die einzelnen Merkmale des § 40 I 1 VwGO sind:

  • Öffentlich-rechtliche Streitigkeit:
    Die Streitigkeit ist immer dann öffentlich-rechtlich, sofern das Rechtsverhältnis, aus dem der Klageanspruch abgeleitet wird, öffentlich-rechtlich ist.
  • Nichtverfassungsrechtlicher Art:
    Es dürfen keine am Verfassungsleben Beteiligten über Verfassungsrecht im formellen Sinne streiten (sog. „doppelte Verfassungsunmittelbarkeit“)
  • Keine abdrängende Sonderzuweisung:
    Eine Norm verweist die öffentlich-rechtliche Streitigkeit an ein anderes Gericht außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit, z.B. § 40 II 1 VwGO.


2.

  • Modifizierte Subjektstheorie bzw. Sonderrechtslehre
  • Subordinationstheorie bzw. Über-/Unterordnungslehre
  • 2 Stufen-Theorie
  • Sachzusammenhang
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